Erdgas
Hinweise gemäß Energiedienstleistungsgesetz
Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de.
Informationen zu solchen Angeboten, Endkunden-Vergleichsprofile und gegebenenfalls technische Spezifikationen von energiebetriebenen Geräten sowie Kontaktmöglichkeiten zu Einrichtungen, die ebenfalls Angaben über solche Angebote bereitstellen, erhalten Sie auf folgender Internetseite: www.energiewelt.de.
Allgemeine Hinweise zur Abrechnung
Die Erdgaspreise setzen sich aus dem Jahresgrundpreis bzw. Messpreis und dem Arbeitspreis für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh) zusammen. Bei der Abrechnung des Gasverbrauches wird gemäß Vorschrift der zuständigen Eichbehörde nicht die am Zähler abgelesene Verbrauchsmenge (m³), sondern der Wärmeinhalt (kWh) des Erdgases zugrunde gelegt. Die Anzahl der am Zähler abgelesenen Kubikmeter wird mit einem Faktor multipliziert, der vom Brennwert, dem Druck und der Temperatur des Erdgases am Verbrauchsort abhängig ist. Der Faktor ist auf der Rechnung ausgewiesen. Die Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH stellt aus ihrem Versorgungsnetz Erdgas gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 260 der Gruppe H mit einem Brennwert im Normzustand von Ho=11.1 kWh/m³ und einem Versorgungsdruck von ca. 22 mbar mit den nach anerkannten Regeln der Technik zulässigen Schwankungsbreiten zur Verfügung.
Ergänzende Bedingungen finden Sie hier als PDF oder auf unserer Seite AGB.